Verurteilt und kriminalisiert
Nach ihrer Rückkehr aus dem Krieg anfangs 1939 landeten die meisten Schweizer Spanienfreiwilligen vor dem Militärrichter. Sie wurden wegen unerlaubtem Militärdienst (Art. 94 Militärstrafgesetz) abgeurteilt. Das mittlere Strafmass der Divisionsgerichte betrug etwa vier Monate Gefängnis. Meist wurden ihnen auch noch das Wahl- und Stimmrecht für eine gewisse Zeit aberkannt. Eine Zusatzstrafe, welche die Verurteilten besonders traf, da sich ja viele im Bewusstsein engagiert hatten, gegen den Faschismus und für die Demokratie zu kämpfen. Die Linke brandmarkte den Eifer der Untersuchungsbehörden und die Härte der Militärjustiz als Klassenjustiz.
Langer Kampf um Amnestie
Seit 1937 hatte die Linke im Parlament versucht, eine Amnestie für die Spanienkämpfer zu erreichen. Vergeblich. Im Februar 1939 lehnte der Nationalrat eine solche relativ knapp mit 93 gegen 71 Stimmen ab. Obwohl die Spanienkämpfer in der Schweizer Bevölkerung breite Sympathie genossen, hatte sich die francofreundliche Elite durchgesetzt. An ihrer Spitze stand der katholisch-konservative Aussenminister Giuseppe Motta, ein offener Bewunderer des italienischen Gewaltherrschers Benito Mussolini. Viele Spanienkämpfer blieben zeit ihres Lebens als «Kriminelle» stigmatisiert. Sie litten unter beruflicher und gesellschaftlicher Diskriminierung. Dies änderte sich erst, als die 68er-Generation ein neues Bild der Spanienfreiwilligen als verkannte Antifaschisten verbreitete. Diese Wende markiert der Dokumentarfilm «Schweizer im Spanischen Bürgerkrieg» (1973) von Richard Dindo.
Späte Rehabilitierung
Nach zahlreichen vergeblichen Bemühungen erfolgte 2009 der Durchbruch: Das Schweizer Parlament hiess das neue «Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Schweizer im Spanischen Bürgerkrieg» gut. Es hob pauschal alle Urteile gegen jene auf, die für die Rettung der spanischen Republik gekämpft hatten, unter ihnen auch drei Dutzend Frauen. Das Gesetz war auf Initiative von Paul Rechsteiner (SP) und der Interessengemeinschaft Spanienfreiwillige zustandegekommen. Zu diesem Zeitpunkt waren nur noch wenige Betroffene am Leben. Indes hat das Gesetz eine grosse Bedeutung nicht nur für die Nachkommen, sondern auch für das kollektive Gedächtnis der Schweiz. Ein Vergleich mit der Politik anderer Länder lässt insgesamt den Schluss zu: Die Schweiz verfolgte die Spanienkämpfer am hartnäckigsten, verurteilte sie am härtesten und brauchte am längsten bis zu ihrer Rehabilitierung.